FAQs (Häufig gestellte Fragen)
Fast alle Betreiber von Internetseiten müssen Nutzern bestimmte Angaben über ihre Identität bereitstellen. Der Gesetzgeber hat dies in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes geregelt. Danach ist das Impressum eine Art “Visitenkarte” des Unternehmens. Laut BMUV sollen Nutzer*Innen die Möglichkeit haben, die Seriosität des Anbieters zu überprüfen. Verbraucher*Innen sollen sich ein Bild über das Unternehmen oder die Person, die hinter der Internetseite steht, machen, sie kontaktieren und nötigenfalls auch rechtliche Ansprüche gegen sie durchsetzen können.
Im Regelfall schon. Aufgrund guter Vorlagen (und Generatoren) sind wir der Meinung, dass man ein Impressum grundsätzlich kostenlos selber erstellen kann – sofern keine Besonderheiten vorliegen. Im Internet finden Sie gute und kostenlose Muster, die als Beispiel für ein Standard-Impressum dienen können. Und gute Generatoren (so wie unseren). Viele sind gut verständlich und für “Standardfälle” gut geeignet. Wenn Sie aber Sonderthemen haben, wie zum Beispiel Zusatzangaben für Kapitalgesellschaften oder berufsspezifische Informationen bei zulassungspflichtigen Berufen benötigen, sollten Sie einen Online-Impressum-Generator verwenden und einen Rechtsanwalt heranziehen.
Die Impressumspflicht gilt für alle Anbieter einer Internetseite, wenn die Plattform geschäftlichen Zwecken dient. Damit fallen lediglich privat genutzte Seiten, die sich nur an “Familie und Freunde” richten, nicht unter die Impressumspflicht. Laut BMUV brauchen auch z.B. Vereine und Bürgerinitiativen ein Impressum. Aber vor allem Verkaufsplattformen wie Online-Shops müssen ein Impressum angeben. Selbst Accounts in sozialen Netzwerken wie Facebook, Instagram, Twitter und Co. benötigen ein Impressum, wenn das Konto auch gewerblich (z.B. für das Bewerben von Produkten oder Stellenanzeigen) genutzt wird.
Gem. § 5 DDG sind für geschäftsmäßige Diensterbringer insbesondere folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
- Namen und Anschrift, unter der sie niedergelassen sind
- Bei juristischen Personen zusätzlich die
- Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich E-Mail-Adresse
- Ggf. Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde
- Ggf. Angaben zum Handelsregister, Genossenschaftsregister, Gesellschaftsregister, Partnerschaftsregister oder
- Vereinsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer
- Für bestimmte Berufe Angaben über die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören (z.B. Ärztekammer), die Berufsbezeichnung und der Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist, sowie die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen
- Ggf. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts- Identifikationsnummer
- Sowie im Einzelfall weitere Anforderungen
Wir sind eine Berliner Beratung, und wir finden Abmahnungen nicht gut. Wenn ein Impressum fehlerhaft ist oder sogar ganz fehlt, kann eine Abmahnung erhebliche Kosten auslösen. Ggf. wird es noch teurer, wenn ein wiederholter Verstoß gegen die Impressumspflicht vorliegt. Wir wollen uns und Ihnen kostspielige Abmahnungen ersparen. Dazu haben wir einen kostenlosen Impressum-Generator erstellt. Hier können Sie Ihr Impressum kostenlos und ohne Registrierung erzeugen. Details über uns finden Sie übrigens – natürlich – in unserem Impressum!
Grundsätzlich ja, denn ein Impressum Generator verstößt gegen keine Gesetze. Die meisten kostenlosen Impressum-Generatoren sind auch legal und zuverlässig. Natürlich sind automatisch generierte Dokumente nicht so individuell wie z.B. der Rat eines Rechtsanwaltes. Darum empfehlen wir nicht nur für “Sonderthemen” (wie zum Beispiel Zusatzangaben für Kapitalgesellschaften oder berufsspezifische Informationen bei zulassungspflichtigen Berufen), den Rat eines Anwaltes zusätzlich einzuholen.
Ein eingetragener Verein fällt grds unter die gleichen Regeln zum Impressum, denn er ist eine juristische Person. Der Verein kann ja unter dem Vereinsnamen auch klagen und verklagt werden. Die Impressumspflicht gilt für Ihren Verein, wenn dieser “geschäftsmäßig” handelt. Geschäftsmäßig ist laut Gesetz „jede nachhaltige Tätigkeit, egal ob mit oder ohne Gewinnerzielungsabsicht“. Daher kann sogar bei gemeinnützigen Vereinen ein Impressum notwendig sein.
Zunächst können Sie Ihr Impressum kostenlos erstellen, indem Sie eine Vorlage aus dem Internet kopieren. Das ist allerdings für viele Betreiber u. E. keine gute Idee. Vor allem, wenn Sie Sonderthemen haben, wie z.B. Zusatzangaben für Kapitalgesellschaften oder berufsspezifische Informationen benötigen, sollten Sie einen Online-Impressum-Generator verwenden und einen Rechtsanwalt befragen.
Muss das Impressum erstellen kostenlos für Sie sein? Falls nein, wäre vor allem in komplizierten Situationen, Branchen und Berufen (Ärzte, Steuerberater) ein Gang zum Anwalt angezeigt.
Alternativ können Sie natürlich ein Impressum erstellen, in dem Sie einen Impressum Generator kostenlos nutzen. So erstellen Sie ein DSGVO-konformes Impressum für Ihre Website oder App, und erhalten sofort Ihre anpassbares Impressum – hier sofort, kostenlos und ohne Anmeldung: