Jede Website, die nicht rein privaten Zwecken dient, braucht in Deutschland ein Impressum. Natürlich auch die Homepages von Steuerberatern. Für diese gelten aber weitere Anforderungen – denn zulassungspflichtige Berufen müssen zusätzliche Angaben im Impressum machen. In diesem Blogartikel stellen wir die wichtigsten Anforderungen an ein Impressum für Steuerberater dar. Mit unserem Impressum-Generator können Sie einen ersten Entwurf für Ihr Kanzlei-Impressum in wenigen Minuten erstellen.
Allgemeines
Für den Steuerberater ist eine gute Homepage aus Marketing-Sicht heutzutage “Pflicht”. Denn nicht nur größere WP/StBG-Gesellschaften investieren viel Zeit und Geld in Ihren Internetauftritt. Ziel ist nicht nur die Akquise von neuen Mandaten über die eigene Homepage. Die Homepage des Steuerberaters unterstützt auch die Akquise auf anderen Marketingkanälen. Beispielsweise betreiben viele potenzielle Mandanten bei der Suche nach einem Steuerberater häufig erheblichen Aufwand und recherchieren lange online. Das Fehlen einer Homepage kann da im Suchprozess schon mal eine “rote Ampel” sein. Und auch eine generische, inhaltsleere und austauschbare Homepage schafft in der Regel kein Vertrauen. Insbesondere Steuerberater als Experten für sollten aber alle rechtlichen Anforderungen an ihre Homepage einhalten. Nicht nur, weil sie mit “gutem Vorbild vorangehen”, sondern auch die Materie (des Impressums) meist sehr gut kennen.
Allgemeine Anforderungen
Zunächst muss die Steuerberaterhomepage den allgemeinen Informations- und Hinweispflichten (meist als “Impressum” bezeichnet) genügen. Diese sind mittlerweile im “Digitale-Dienste-Gesetz” vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149) geregelt. Nach § 5 Abs 1 Nr 1 und 2 DDG müssten Diensteanbieter insbesondere folgende Informationen ständig verfügbar zu halten:
- Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind: Die Angabe des Namens umfasst den vollständig ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen. Auch die Anschrift muss vollständig sein (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer). Die Angabe eines Postfachs reicht nicht aus.
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse für die elektronische Post: Die Angabe der E-Mail Adresse ist verpflichtend – auch dann, wenn bereits ein Online-Kontaktformular auf der Website angeboten wird. Daneben muss die Telefon- oder Faxnummer (!) angegeben werden.
Daneben gibt es noch ein paar weitere spezielle (z.B. rechtsformabhängige) Angaben und die Pflicht zur Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Aber das nur am Rande.
Besondere Anforderungen für Steuerberater
Neben den “allgemeinen” Anforderungen, die in § 5 Abs 1 Nr 1-2 DDG geregelt sind, gelten weitere Anforderungen (u.a. nach DDG) an ein Impressum für Steuerberater:
- Da anwaltliche Beratung im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die einer behördlichen Zulassung bedarf, müssen Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (also der zuständigen Steuerberaterkammer) gemacht werden.
- Und da anwaltliche Beratung außerdem in Ausübung eines Berufs im Sinne der Richtlinie 92/51/EWG erfolgt, sind Angaben erforderlich insbesondere zur:
- Kammer, der die Diensteanbieter angehören (also der zuständigen Kammer)
- Gesetzlichen Berufsbezeichnung (also “”Steuerberater bzw. Steuerberaterin”, sofern in Deutschland) und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
- Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und die Angabe, wie diese Regelungen zugänglich sind: Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass die einzelnen Gesetzes- oder Satzung Überschriften aufgeführt und die entsprechenden Fundstellen im Bundesgesetzblatt oder in anderen öffentlich zugänglichen Sammlungen genannt werden. Zum anderen ist es zulässig, hinsichtlich der berufsrechtlichen Regelungen (zusätzlich) auf eine andere Website mittels Verlinkung zu verweisen.
- Für Steuerberater ebenfalls bedeutsam sind zudem die Angaben zur (verpflichtenden) Berufshaftpflichtversicherung. Gemäß der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG müssen insbesondere Freiberufler wie Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater bestimmte Pflichtangaben machen, die typischerweise im Impressum von Internetauftritten “landen”. U.a. verlangt die DL-InfoV, dass – falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht – Angaben zu dieser gemacht werden, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung.
Sonstige gesetzliche Anforderungen (Beispiele)
Da zu den normalen Betreiberangaben in den letzten Jahren immer wieder neue Vorschriften hinzugestoßen sind, hat sich das erforderliche Pflichtenprogramm spürbar erweitert. Viele Betreiber stehen deshalb vor der Aufgabe, die Angaben ihres Impressums laufend zu überprüfen und ggf. den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Die wichtigsten Beispiele, die für ein Impressum für Steuerberater relevant sein können, sind:
Journalistisch-redaktionelle Angebote
Soweit ein Steuerberater auf seiner Website journalistische und redaktionelle Angebote bereithält (z.B. in Form eines Blogs), sind nach § 18 Abs. 2 MStV auch Angaben zum Namen und zur Anschrift des Verantwortlichen erforderlich. Bei mehreren Verantwortlichen ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist.
Streitbeilegung
Eine weitere Hinweis- und Informationspflicht für Webseiten von Steuerberater ergibt sich aus der von der EU-Plattform für Online-Streitbeilegungen (sog. OS-Plattform) sowie dem nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vorgesehenen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Ersteres kann durch eine einfache Verlinkung auf die Online-Streitbeilegung Plattform der Europäischen Kommission sowie der Angabe der E-Mail-Adresse, unter welcher die Kanzlei zu erreichen ist, umgesetzt werden. Letztere durch den Hinweis auf die (fehlende) Teilnahme.
Werberecht
Weitere Anforderungen an die Webseite ergeben sich auch aus dem Werberecht (§ 43 b BRAO §§ 6 – 10 BORA).
Übrigens: Für Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Notare (und ggf. andere freie Berufe) in Sozietät mit Steuerberatern gelten zusätzliche (aber ähnliche) Angabepflichten.
Beispiel-Impressum für Steuerberater
Ein Impressum für Steuerberater könnte also folgendermaßen aussehen (Beispiel):
Impressum
Name und Rechtsform:
Müller Maier Schulze Partnerschaft von Steuerberatern mbB
Sitz und Registrierung:
Sitz Musterstadt, AG Musterstadt, PR 999
Tel.: 030 123456789-00
Fax: 030 123456789-10
E-Mail: kanzlei@Mueller-Maier-Schulze-Partnerschaft.de
Rechtsform:
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nach dem Partnerschaftsgesetz
Vertretungsberechtigter:
Dr. Max Müller, Steuerberater
Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Steuerberaterkammer Musterstadt
Musterallee 14
12345 Musterstadt
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Steuerberater. Diese Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Unsere Steuerberater unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Steuerberatungsgesetz (StBerG)
- Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB)
- Berufsordnung der Bundessteuerberaterkammer (BOStB)
- Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV)
- Die genannten Regelungen sind auf der Internetseite der Bundessteuerberaterkammer zugänglich und unter https://www.bstbk.de/de/themen/berufsrecht abrufbar.
Register:
Registergericht AG Musterstadt
Partnerschaftsregisternummer: 123456
Umsatzsteuer-ID:
DE 1234 56789
Berufshaftpflichtversicherung mit weltweiter Geltung:
Musterversicherungs AG
Musterallee 1
12345 Musterstadt
Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV für die journalistischen und redaktionellen Inhalte:
Max Mustermann
Hinweis:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Die Müller Maier Schulze Partnerschaft mbB wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Ein (wohl überflüssiger) Hinweis: Das Arbeiten mit Copy/Paste ist nie zu empfehlen, auch nicht bei der Erstellung eines Impressums. Nutzen Sie im Zweifel einen Impressums-Generator, um einen ersten Entwurf für “Ihr” Impressum zu erstellen, und passen Sie diesen dann gemäß den gesetzlichen Vorschriften an. Unser Impressum-Generator bietet Hinweise, um das “erste Gerüst” für ein Impressum für Steuerberater zu erzeugen: