Rechtssicheres Impressum für Makler – Anforderungen und Muster

Rechtssicheres Impressum für Makler – Anforderungen und Muster

Jede Website, die nicht rein privaten Zwecken dient, braucht in Deutschland ein Impressum. Natürlich auch die Homepages von Immobilienmaklern. Für diese gelten aber weitere Anforderungen – denn zulassungspflichtige Berufen müssen besondere Angaben im Impressum machen. Das Digitale-Dienste-Gesetz macht für Immobilienmakler insbesondere Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich. In diesem Blogartikel stellen wir die wichtigsten Anforderungen an ein Impressum für Makler dar. Übrigens: Mit unserem Impressum-Generator können Sie das Impressum für Ihr Maklerunternehmen in wenigen Minuten erstellen.

Allgemeines

Für Immobilienmakler ist eine gute Homepage aus Marketing-Sicht heutzutage “Pflicht”. Das Fehlen einer Homepage kann für Immobilienkäufer im Suchprozess schnell zur “roten Ampel” werden. Und auch eine inhaltsleere Homepage schafft in der Regel kein Vertrauen. Außerdem sollten Immobilienmakler als Experten (auch) für rechtliche Themen die gesetzlichen Anforderungen an eine Homepage kennen und einhalten. 

Allgemeine Anforderungen

Zunächst muss die Immobilienmaklerhomepage natürlich den allgemeinen Informations- und Hinweispflichten genügen (die i.d.R. einfach als “Impressum” bezeichnet werden). Diese sind im “Digitale-Dienste-Gesetz” geregelt. Danach müssten Diensteanbieter insbesondere folgende Informationen ständig verfügbar zu halten: 

  • Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind: Die Angabe des Namens umfasst den vollständig ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen. Auch die Anschrift muss vollständig sein (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer). Die Angabe eines Postfachs reicht nicht aus. 
  • Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse für die elektronische Post: Die Angabe der E-Mail Adresse ist verpflichtend – auch dann, wenn bereits ein Online-Kontaktformular auf der Website angeboten wird. Daneben muss die Telefon- oder Faxnummer (!) angegeben werden.

Daneben  gibt es noch weitere spezielle (z.B. rechtsformabhängige) Angaben und die Pflicht zur Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer.

Besondere Anforderungen an Impressum für Makler 

Neben den “allgemeinen” Anforderungen, die in § 5 Abs 1 Nr 1-2 DDG geregelt sind, gelten weitere Anforderungen an ein Impressum für Immobilienmakler. Das Digitale-Dienste-Gesetz macht für Immobilienmakler insbesondere Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich. § 5 Abs. 1 Nr. 3 des Digitale-Dienste-Gesetzes fordert von gewerblichen Anbietern von Telemedien, dass sie im Rahmen ihrer Impressumsangaben die zuständige Aufsichtsbehörde benennen, wenn ihre Tätigkeit einer behördlichen Genehmigung bedarf.

Dadurch sind insb. Immobilienmakler verpflichtet, im Impressum die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde anzugeben. Zum Beispiel in Baden-Württemberg die Industrie- und Handelskammern (IHK). Dort ist das Impressum der Gewerbetreibenden daher um die Angabe der zuständigen Industrie- und Handelskammer zu ergänzen. Diese Angabe umfasst den Namen und die postalische Anschrift der Kammer sowie, wenn möglich, einen Link zu deren Internetpräsenz. Übrigens: Bei einem Standortwechsel kann sich auch die zuständige Aufsichtsbehörde ändern. Daher muss im Impressum stets die aktuell zuständige Behörde genannt werden. Daneben gelten die sonstigen berufsspezifischen Regelungen, z.B. der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV).

Da zu den normalen Betreiberangaben in den letzten Jahren immer wieder neue Vorschriften hinzugestoßen sind, hat sich das erforderliche Pflichtenprogramm spürbar erweitert. Viele Betreiber stehen deshalb vor der Aufgabe, die Angaben ihres Impressums laufend zu überprüfen und ggf. den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Die wichtigsten Beispiele, die für ein Impressum für Makler relevant sein können, sind:

Journalistisch-redaktionelle Angebote

Soweit ein Immobilienmakler auf seiner Website journalistische und redaktionelle Angebote bereithält (z.B. in Form eines Blogs), sind nach § 18 Abs. 2 MStV auch Angaben zum Namen und zur Anschrift des Verantwortlichen erforderlich. Bei mehreren Verantwortlichen ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist.

Streitbeilegung

Eine weitere mögliche Hinweis- und Informationspflicht für Webseiten von Maklern ergibt sich aus der von der EU-Plattform für Online-Streitbeilegungen (sog. OS-Plattform) sowie dem nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vorgesehenen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Ersteres kann durch eine einfache  Verlinkung auf die Online-Streitbeilegung Plattform der Europäischen Kommission sowie der Angabe der E-Mail-Adresse, unter welcher das Maklerunternehmen zu erreichen ist, umgesetzt werden. Letztere durch den Hinweis auf die (fehlende) Teilnahme.

Beispiel-Impressum  

Ein Impressum für Immobilienmakler könnte also folgendermaßen aussehen (Beispiel):

Impressum

Name und Rechtsform:

Müller Maier Schulze Immobilienmakler

Sitz und Registrierung:

Sitz Musterstadt, AG Musterstadt, PR 999

Tel.: 030 123456789-00

Fax: 030 123456789-10

E-Mail: Makler@Mueller-Maier-Schulze.de

Rechtsform:

Gesellscahft bürgerlichen Rechts

Vertretungsberechtigter:

Dr. Max Müller, Immobilienmakler 

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:

12345 Musterstadt

Register:

Umsatzsteuer-ID:

DE 1234 56789

Berufshaftpflichtversicherung mit weltweiter Geltung:

Musterversicherungs AG

Musterallee 1

12345 Musterstadt

Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV für die journalistischen und redaktionellen Inhalte:

Max Mustermann

Hinweis:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Die Müller Maier Schulze Partnerschaft mbB wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

Ein (wohl überflüssiger) Hinweis: Das Arbeiten mit Copy/Paste ist nie zu empfehlen, auch nicht bei der Erstellung eines Impressums. Nutzen Sie im Zweifel einen Impressums-Generator, um einen ersten Entwurf für “Ihr” Impressum zu erstellen, und passen Sie diesen dann gemäß den gesetzlichen Vorschriften an. Unser Impressum-Generator bietet Hinweise, um das “erste Gerüst” für ein Impressum für Steuerberater zu erzeugen:

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