Wegen Impressum Abmahnung erhalten – 3 Dinge, die Sie jetzt (nicht) tun sollten

Wegen Impressum Abmahnung erhalten – 3 Dinge, die Sie jetzt (nicht) tun sollten

Mit einem fehlenden oder fehlerhaften Impressum können “Abmahnanwälte” leichtes Geld verdienen. Wenn Sie wegen Impressum – Fehler abgemahnt werden, können easy 1.000 € Abmahnkosten auf Sie zu kommen (noch mehr bei “erneutem Verstoß gegen Impressumspflicht). Besonders das Arbeiten mit Copy-Paste ist beim Impressum riskant. Besser ist es, einen Impressum-Generator zu nutzen oder einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Wenn Sie aber dennoch eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung wegen Impressum-Fehlern erhalten haben, müssen Sie handeln. In diesem Blogartikel möchten wir Ihnen die Grundlagen, Ihre Handlungsmöglichkeiten sowie die möglichen Konsequenzen aufzeigen. Außerdem geben wir Ihnen 4 Praxistipps, wie Sie mit einer Abmahnung mit Unterlassungserklärung umgehen können.

Impressum – was ist das? 

Das Impressum ist eine Art “Visitenkarte” des Unternehmens. (Fast) Alle Betreiber von Internetseiten müssen Nutzern Angaben über ihre Identität machen. Der Gesetzgeber hat dies in § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG) fest gelegt. Nutzer müssen die Möglichkeit haben, die Seriosität des Anbieters zu prüfen. Verbraucher sollen sich ein Bild über das Unternehmen oder die Person, die hinter der Internetseite steht, machen, sie kontaktieren und ggf. auch rechtliche Ansprüche gegen sie durchsetzen können. Aus diesem Grund kan ein fehlerhaftes Impressum Konsequenzen für den Betreiber der Webseite haben.

Was ist, wenn das Impressum fehlt oder falsch ist?

Ganz einfach – eine Impressum – Abmahnung droht! Wer den Anforderung an ein Impressum nicht genügt, ist grds. Ansprüchen nach dem Unterlassungsklagegesetz und nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb ausgesetzt.

Abmahnung mit Unterlassungserklärung als Folge

Insbesondere im Bereich des Wettbewerbs- und Markenrechts sind Abmahnungen ein Instrument, um (angebl. ) Rechtsverstöße zu ahnden. Durch eine Unterlassungserklärung strebt der Betroffene an, dass ein Verhalten beendet wird, wobei eine Vertragsstrafe im Falle einer Wiederholung vereinbart ist. Allein die durchschnittlichen (Anwalts-)kosten einer Abmahnung lagen in den letzten Jahren bei knapp 1000 EUR. Hier ist also Vorsicht geboten, da es bereits eine Art  “Abmahn-Industrie” gibt – und dort auch das ein oder andere “schwarze Schaf”. Aus diesem Grund ist das Heranziehen eines Anwaltes ratsam. 

Geldstrafe von bis zu 50.000 EUR

Neben der Abmahnfähigkeit handelt es sich bei einem Verstoß auch um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 EUR geahndet werden kann. Allerdings kennen wir keine Fälle, wo eine so hohe Strafe erteilt wurde. Daher dürfte das größere Risiko für Webseitenbetreiber im Wettbewerbsverstoß liegen, der zu den oben dargestellten Ansprüchen auf Unterlassung führt. Dieser werden in der Regel auf dem Weg über kostenpflichtige Abmahnungen durchgesetzt. Das kann teuer werden – und besonders kleine Unternehmen stark belasten.

Impressum Abmahnung – 3 Dinge, die Sie jetzt (nicht) tun sollten

Wenn Sie eine Impressum – Abmahnung bekommen haben und sich nicht sicher sind, was diese für Folgen haben kann, wollen wir Ihnen hier ein paar Tipps geben. Allerdings sind diese Tipps natürlich etwas allgemein, weil die Erfolgsaussichten und Konsequenzen sehr stark vom Einzelfall abhängig sind. Aber grds. sind die folgenden 4 Tipps hilfreich, wenn Sie eine Abmahnung mit Unterlassungserklärung erhalten haben: 

Wenn Sie wegen Impressum – Fehler abgemahnt wurden, raten wir davon ab, die Abmahnung links liegen zu lassen. Denn oft enthält eine Abmahnung auch den Vorschlag eines Unterlassungsvertrags, auch bekannt als Unterlassungserklärung. Rechtlich ist dieser Vertrag ein Versuch, eine Einigung ohne Gericht zu erzielen. Wenn Sie nicht darauf reagieren und die in der Abmahnung enthaltene Frist verstreichen lassen, wird dies als Ablehnung des Unterlassungsvertrags betrachtet, was den Abmahner berechtigt, rechtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. 

Jetzt könnte man – optimistisch – denken, dass dies kein Problem ist, wenn das Verfahren zu Ihren Gunsten ausgeht. Das ist jedoch i.d.R. nicht richtig. Auch in diesem Szenario tragen Sie dennoch ggf. die Gerichtskosten. Warum? Bei Abmahnungen besteht eine Antwortpflicht für den Abgemahnten (innerhalb der gesetzten Frist). Diese Pflicht dient dazu, unnötige – also aussichtslose – gerichtliche Verfahren zu vermeiden. 

Und wenn das Gericht gegen Sie entscheidet, die Klage also begründet ist, wird es in der Regel eine einstweilige Verfügung erlassen. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Gerichts- und Anwaltskosten sind oft bei weitem höher als die Kosten, die Sie im Rahmen eines Unterlassungsvertrags hätten zahlen müssen.

2. Nicht “einfach zahlen”

Alternativ könnten Sie einfach die Summe aus der Unterlassungserklärung zahlen und diese unterschreiben, um die Angelegenheit zu beenden. Dadurch würden Sie nicht nur die gesamte Geldsumme entrichten und sich verpflichten, künftige Rechtsverletzungen zu unterlassen – natürlich gemäß den Bedingungen des Vertrages. Klingt… hart. Selbst wenn die Impressum – Abmahnung im Kern begründet ist,  ist es ratsam, dass ein Experte die Angemessenheit der Summe im konkreten Fall überprüft und gleichzeitig die Rechtmäßigkeit der Vertragsstrafenklausel bewertet. Eine Klausel ist grds. dann gerechtfertigt, wenn sie Sie für eine erneute Begehung der Rechtsverletzung bestraft, hinsichtlich derer die Sie sich verpflichtet haben.

Auch andere Vertragsbedingungen könnten schwierig sein, wenn Sie lediglich wegen Impressum – Fehler abgemahnt wurden. Oft werden Schuldgeständnisse gefordert, die nicht notwendig sind, oder es werden unberechtigte Zugeständnisse in Bezug auf Auskunftspflichten und Schadensersatzforderungen gemacht, oder es wird eine Verschwiegenheitsklausel gefordert. Daher empfehlen wir i.d.R. die nächste Option:

3. Unterlassungsvertrag mit Anwalt prüfen (lassen) 

Diese Möglichkeit besteht darin, den Unterlassungsvertrag zu ändern, bzw. ändern zu lassen. Experten sprechen von der  “modifizierten” Unterlassungserklärung. Dabei ist wichtig, dass Sie sich durch den Unterlassungsvertrag langfristig binden. Daher ist es ratsam, sorgfältig zu überlegen, wie dieser Vertrag gestaltet sein sollte. Daher empfehlen wir, sich rechtzeitig von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Selbst wenn Sie sich bereits in einem fortgeschrittenen Stadium des Verfahrens befinden, nachdem Sie wegen Impressum – Fehler abgemahnt wurden, lohnt es sich dennoch, rechtlichen Rat einzuholen. Denn ein spezialisierter Anwalt kann Ihnen helfen, die beste Vorgehensweise zu bestimmen und sicherzustellen, dass Ihre Rechte richtig vertreten werden. Dadurch können Sie evtl. den Unterlassungsvertrag so modifizieren, dass er für Sie akzeptabler wird oder alternative Lösungen finden, um die Angelegenheit zu klären. Daher ist es ratsam, Unterstützung durch einen Anwalt früh zeitig in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Auch bei einer grds. berechtigten Abmahnung ist es nicht nötig, die Unterlassungserklärung ohne Änderung zu akzeptieren. Tatsächlich ist es oft nicht ratsam, dies zu tun. Eine Beratung durch einen Anwalt kann Ihnen dabei helfen, eine Vereinbarung zu treffen, die keine künftigen Nachteile mit sich bringt. Auf diese Weise können Sie auch vermeiden, zu hohe Kosten zu tragen.
Abgesehen davon ist es natürlich am besten, eine Abmahnung ganz zu vermeiden! Gestalten Sie Ihr Impressum einfach gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Denn unser Impressum-Generator bietet für viele Standardfälle Unterstützung. Andererseits sollten Sie sich bei komplexeren Fragen immer an einen spezialisierten Anwalt wenden.

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