Jede Website, die nicht rein privaten Zwecken dient, braucht in Deutschland ein Impressum. Natürlich auch die Homepages von Rechtsanwälten. Für diese gelten aber weitere Anforderungen – denn zulassungspflichtige Berufe müssen zusätzliche Angaben im Impressum machen. In diesem Blogartikel stellen wir die wichtigsten Anforderungen an ein Impressum für Rechtsanwälte dar. Und mit unserem Impressum-Generator können Sie einen ersten Entwurf für Ihr Kanzleiimpressum in wenigen Minuten erstellen.
Allgemeines
Für einen Anwalt ist eine gute Homepage aus Marketing-Sicht “Pflicht”. Denn nicht nur größere Kanzleien investieren viel Zeit und Geld in Ihren Internetauftritt. Ziel ist nicht nur die Akquise von neuen Mandaten über die eigene Homepage. Die Homepage des Rechtsanwalts unterstützt vor allem die anwaltliche Akquise auf anderen Marketingkanälen. Beispielsweise betreiben viele potenzielle Mandanten bei der Suche nach einem Anwalt häufig erheblichen Aufwand und recherchieren lange online. Das Fehlen einer Homepage kann da im Suchprozess des Mandanten schon mal eine “rote Ampel” sein. Und auch eine generische, inhaltsleere und austauschbare Homepage schafft wenig Vertrauen. Vor allem aber sollten Anwälte alle rechtlichen Anforderungen an ihre Homepage einhalten. Nicht nur, weil sie mit “gutem Vorbild vorangehen” wollen, sondern auch, um sich als “subject-matter experts” der Rechtsmaterie (hier: eines Impressums) zu positionieren.
Allgemeine Anforderungen
Zunächst muss die Kanzleihomepage den allgemeinen Informations- und Hinweispflichten (meist als “Impressum” bezeichnet) genügen. Diese sind mittlerweile im “Digitale-Dienste-Gesetz” vom 6. Mai 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 149) geregelt. Nach § 5 Abs 1 Nr 1 und 2 DDG müssten Diensteanbieter insbesondere folgende Informationen ständig verfügbar zu halten:
- Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind: Die Angabe des Namens umfasst den vollständig ausgeschriebenen Vor- und Nachnamen. Auch die Anschrift muss vollständig sein (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer). Die Angabe eines Postfachs reicht nicht aus.
- Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen, einschließlich der Adresse für die elektronische Post: Die Angabe der E-Mail Adresse ist verpflichtend – auch dann, wenn bereits ein Online-Kontaktformular auf der Website angeboten wird. Daneben muss die Telefon- oder Faxnummer (!) angegeben werden.
Daneben gibt es noch ein paar weitere spezielle (z.B. rechtsformabhängige) Angaben und die Pflicht zur Angabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer oder der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Aber das nur am Rande.
Besondere Anforderungen für Anwälte
Neben den “allgemeinen” Anforderungen, die in § 5 Abs 1 Nr 1-2 DDG geregelt sind, gelten weitere Anforderungen (u.a. nach DDG) an ein Impressum für Rechtsanwälte:
- Da anwaltliche Beratung im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die einer behördlichen Zulassung bedarf, müssen Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde (also der zuständigen RAK) gemacht werden.
- Und da anwaltliche Beratung außerdem in Ausübung eines Berufs im Sinne der Richtlinie 92/51/EWG erfolgt, sind Angaben erforderlich insbesondere zur:
- Kammer, der die Diensteanbieter angehören (also der zuständigen RAK)
- Gesetzlichen Berufsbezeichnung (also “”Rechtsanwalt bzw. Rechtsanwältin”, sofern in Deutschland) und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,
- Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und die Angabe, wie diese Regelungen zugänglich sind: Dies kann zum einen dadurch geschehen, dass die einzelnen Gesetzes- oder Satzung Überschriften aufgeführt und die entsprechenden Fundstellen im Bundesgesetzblatt oder in anderen öffentlich zugänglichen Sammlungen genannt werden. Zum anderen ist es zulässig, hinsichtlich der berufsrechtlichen Regelungen (zusätzlich) auf eine andere Website mittels Verlinkung zu verweisen.
- Für Rechtsanwälte ebenfalls bedeutsam sind zudem die Angaben zur (verpflichtenden) Berufshaftpflichtversicherung. Gemäß der Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG müssen insbesondere Freiberufler wie Rechtsanwälte, Architekten oder Steuerberater bestimmte Pflichtangaben machen, die typischerweise im Impressum von Internetauftritten “landen”. U.a. verlangt die DL-InfoV, dass – falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht – Angaben zu dieser gemacht werden, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich der Berufshaftpflichtversicherung.
Sonstige gesetzliche Anforderungen (Beispiele)
Da zu den normalen Betreiberangaben in den letzten Jahren immer wieder neue Vorschriften hinzugestoßen sind, hat sich das erforderliche Pflichtenprogramm spürbar erweitert. Viele Betreiber stehen deshalb vor der Aufgabe, die Angaben ihres Impressums laufend zu überprüfen und ggf. den neuen gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Die wichtigsten Beispiele, die für ein Impressum für Rechtsanwälte relevant sein können, sind:
Journalistisch-redaktionelle Angebote
Soweit ein Anwalt auf seiner Website journalistische und redaktionelle Angebote bereithält (z.B. in Form eines Blogs), sind nach § 18 Abs. 2 MStV auch Angaben zum Namen und zur Anschrift des Verantwortlichen erforderlich. Bei mehreren Verantwortlichen ist kenntlich zu machen, für welchen Teil des Dienstes der jeweils Benannte verantwortlich ist.
Streitbeilegung
Eine weitere Hinweis- und Informationspflicht für Webseiten von Rechtsanwälten ergibt sich aus der von der EU-Plattform für Online-Streitbeilegungen (sog. OS-Plattform) sowie dem nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vorgesehenen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle. Ersteres kann durch eine einfache Verlinkung auf die Online-Streitbeilegung Plattform der Europäischen Kommission sowie der Angabe der E-Mail-Adresse, unter welcher der Rechtsanwalt/ die Kanzlei zu erreichen ist, umgesetzt werden. Letztere durch den Hinweis auf die (fehlende) Teilnahme.
Werberecht
Weitere Anforderungen an die Webseite ergeben sich auch aus dem Werberecht (§ 43 b BRAO §§ 6 – 10 BORA).
Übrigens: Für Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Sozietät mit Rechtsanwälten gelten zusätzliche (aber ähnliche) Angabepflichten.
Beispiel-Impressum
Ein Impressum für Rechtsanwälte könnte also folgendermaßen aussehen (Beispiel):
Impressum
Name und Rechtsform:
Müller Maier Schulze Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB
Sitz und Registrierung:
Sitz Musterstadt, AG Musterstadt, PR 999
Tel.: 030 123456789-00
Fax: 030 123456789-10
E-Mail: kanzlei@Mueller-Maier-Schulze-Partnerschaft.de
Rechtsform:
Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung nach dem Partnerschaftsgesetz
Vertretungsberechtigter:
Dr. Max Müller, RA
Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:
Rechtsanwaltskammer Musterstadt
Musterallee 14
12345 Musterstadt
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen:
Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet Rechtsanwalt. Diese Berufsbezeichnung wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Unsere Rechtsanwälte unterliegen den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), der Fachanwaltsordnung (FAO), dem Gesetz über die Vergütung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz – RVG), den Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) sowie dem Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland vom 9. März 2000 (EuRAG). Diese und weitere berufsrechtliche Regelungen finden Sie auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer (http://www.brak.de/) unter „Berufsrecht“.
Register:
Registergericht AG Musterstadt
Partnerschaftsregisternummer: 123456
Umsatzsteuer-ID:
DE 1234 56789
Berufshaftpflichtversicherung mit weltweiter Geltung:
Musterversicherungs AG
Musterallee 1
12345 Musterstadt
Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV für die journalistischen und redaktionellen Inhalte:
Max Mustermann
Hinweis:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Die Müller Maier Schulze Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Ein (wohl überflüssiger) Hinweis: Das Arbeiten mit Copy/Paste ist nie zu empfehlen, auch nicht bei der Erstellung eines Impressums. Nutzen Sie im Zweifel einen Impressums-Generator, um einen ersten Entwurf für “Ihr” Impressum zu erstellen, und passen Sie diesen dann gemäß den gesetzlichen Vorschriften an. Unser Impressum-Generator bietet Hinweise, um das “erste Gerüst” für ein Impressum für Rechtsanwälte zu erzeugen: