Impressumspflicht auf Kleinanzeigen

Impressumspflicht auf Kleinanzeigen

Jede Website, die nicht rein privaten Zwecken dient, braucht in Deutschland ein Impressum. Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum führen dazu, dass Abmahnungen und hohe Strafen drohen. Das gilt für alle Webseiten, und daher gibt es auch eine Impressumspflicht auf Kleinanzeigen (bis 2023: “eBay Kleinanzeigen”) . Nur wenn Sie Kleinanzeigen ausschließlich privat nutzen, benötigen Sie in aller Regel kein Impressum. Nutzen Sie die Plattform allerdings geschäftlich, müssen Sie ein Impressum angeben. Je nachdem, wie Sie Kleinanzeigen gewerblich nutzen, müssen unterschiedliche Dinge in Ihr Impressum.

1. Allgemeines zur Impressumpflicht

Ein Impressum auf Webseiten besteht aus bestimmten Angaben zum Betreiber der Webseite. In einem Impressum steht, wer für den Inhalt von einer Webseite verantwortlich ist. Typischerweise beinhaltet ein Impressum:

  • Allgemeine Pflichtangaben (Anschrift, Rechtsform, usw.)
  • Zusatzangaben für Kapitalgesellschaften in bestimmten Fällen
  • Berufsspezifische Informationen bei zulassungspflichtigen Berufen

2. Warum gilt die Impressumpflicht auch für “Kleinanzeigen”?

Kleinanzeigen (ehemals: eBay Kleinanzeigen bis Mai 2023) ist Deutschlands größtes Portal für Online-Kleinanzeigen. Nach dem Verkauf der eBay Classifieds Group, zu der auch lokale Kleinanzeigenplattformen gehören, ist Kleinanzeigen Teil des norwegischen Unternehmens Adevinta, an dem eBay weiterhin mit 33 Prozent beteiligt ist. Die Finanzierung erfolgt etwa zur Hälfte über Werbeanzeigen sowie durch Abonnementgebühren von gewerblichen Anbietern und kostenpflichtige Optionen, die privaten Nutzern eine größere Reichweite ermöglichen. Kleinanzeigen ist das meistgenutzte Online-Portal in Deutschland und verzeichnet täglich etwa eine Million neue Anzeigen – von Stellenangeboten über Immobilien bis hin zu vielem mehr. Auch gewerbliche Anbieter greifen verstärkt auf die Plattform zurück.

Wenn Sie Kleinanzeigen ausschließlich privat nutzen, benötigen Sie in aller Regel kein Impressum. Nutzen Sie die Plattform allerdings gewerblich, müssen Sie ein Impressum angeben.

Um rechtliche Angaben hinzuzufügen, benötigen Sie zwingend einen gewerblichen Account. Ohne diesen ist dies nicht möglich, und leider gestaltet sich der Wechsel bei Kleinanzeigen oft etwas kompliziert. Manche Accounts lassen sich von privat auf gewerblich umstellen, aber nicht alle. Welche genau betroffen sind, ist uns leider nicht im Detail bekannt.

3. Folgen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressum

Im Falle eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, was zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Zunächst haben Unternehmen diverse Möglichkeiten, gegen ein fehlerhaftes oder nicht vorhandenes Impressum vorzugehen. Aber auch Privatpersonen und Vereine können ein fehlerhaftes Impressum melden:

3.1. Wer kann sich gegen ein fehlendes Impressum zur Wehr setzen?

Jeder hat grds. die Möglichkeit, ein fehlerhaftes oder nicht vorhandenes Impressum zu melden. Unternehmen können gegen wettbewerbswidriges Verhalten ihrer Mitbewerber einschreiten. Im Grunde genommen können aber auch Privatpersonen ein fehlerhaftes Impressum melden. Die Meldung kann bei den zuständigen Behörden, Verbraucherverbänden oder Landesmedienanstalten der jeweiligen Bundesländer erfolgen.

3.2. Wer kann ein fehlendes Impressum abmahnen?

Wichtiger als die Meldung bei einer Behörde ist die Abmahnung. Die Abmahnung eines fehlenden Impressums kann nur von “benachteiligten” Unternehmen (oder den jew. Behörden, Verbraucherverbänden, Landesmedienanstalten sowie der Wettbewerbszentrale) durchgeführt werden. Anders gesagt kann ein Unternehmen einen Mitbewerber nur abmahnen, wenn dieser Rechte Dritter verletzt und den Wettbewerb schädig. Was aber auch ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum einschließt! 

Vermeiden Sie eine solche Abmahnung! Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Impressum gemäß den gesetzlichen Vorschriften gestalten. Unser Impressum-Generator bietet für viele Standardfälle Unterstützung:

4. Möglichkeiten zur Integration des Impressums auf Kleinanzeigen

Ein Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Bei Kleinanzeigen ist hinsichtlich der konkreten Einbindung des Impressums das “PRO”-Feature entscheidend:

  • Für gewerbliche Nutzer mit Kleinanzeigen PRO: Sie können das Impressum über “Meins” unter “Unternehmensseite” bei “Rechtliche Angaben” hinterlegen. Diese Informationen werden dann automatisch bei allen neu aufgegebenen Anzeigen angezeigt. Wenn Sie die Angaben auch für bereits bestehende Anzeigen aktualisieren möchten, setzen Sie bitte einen Haken bei “Diese aktualisierten rechtlichen Angaben für alle meine Anzeigen und Unternehmensseite übernehmen.” Hinweis: Die Aktualisierung erfolgt im Hintergrund und kann etwas Zeit in Anspruch nehmen.
  • Für gewerbliche Nutzer ohne Kleinanzeigen PRO: Das Impressum muss beim Erstellen jeder einzelnen Anzeige manuell hinzugefügt werden.

5. Welche Informationen gehören in das Impressum?

Ein Impressum (auch für Kleinanzeigen) besteht aus bestimmten Angaben zum Betreiber der Webseite. In einem Impressum steht, wer für den Inhalt von einer Webseite verantwortlich ist. Typischerweise besteht ein Impressum aus:

  • Allgemeinen Pflichtangaben
  • Zusatzangaben für Kapitalgesellschaften in bestimmten Fällen
  • Berufsspezifischen Informationen bei zulassungspflichtigen Berufen

Allgemeine Pflichtangaben

  • Anschrift (unseres Erachtens: Kein Postfach)
  • Rechtsform, Registernummer und Registergericht: Insbesondere bei juristischen Personen und e.K.
  • Kontaktdaten zur schnellen Erreichbarkeit – am besten: Telefonnummer und Emailadresse
  • Bei zulassungspflichtigem Gewerbe Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde mit Anschrift – Beispiele für zulassungspflichtige Gewerbe: Immobilienmakler nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO,
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes): nur sofern eine solche auf Antrag erteilt worden ist (nicht: Steuernummer)

Zusatzangaben für Kapitalgesellschaften (in besonderen Fällen)

  • Bei juristischen Personen zusätzlich, falls Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden: Angabe des Stamm- oder Grundkapitals sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen)
  • Bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden: die Angabe hierüber.

Berufsspezifische Informationen bei zulassungspflichtigen Berufen

Für bestimmte (zulassungspflichtige) Berufe gelten weitere, strengere Anforderungen. Hier kann ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum besonders problematisch sein, weil die Hürde für direkte Wettbewerber für eine Abmahnung nochmal deutlich niedriger ist als für sonstigen Wettbewerb. Zu diesen zulassungspflichtigen Berufen gehören grundsätzlich alle Berufe, deren Zulassung eine Form der Sachkundeprüfung voraussetzt (z.B. Versicherungsvermmittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorarfinanzanlagenberater, Immobiliendarlehensvermittler, Ärzte, usw)

  • Die Kammer des Diensteanbieter (mit Anschrift)
  • Die gesetzl. Berufsbezeichnung
  • Der Staat, in dem die Berufsbezeichnung erteilt worden ist
  • Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind (Webseite)
  • Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. berufsständische Regelungen wie bei Rechtsanwälten) bestehen neben diesen Pflichtangaben fort.

Zusammenfassung

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Impressumspflicht auf Kleinanzeigen gilt, wenn Sie Kleinanzeigen nicht rein privat nutzen. Diese Pflicht kann am einfachsten durch Verlinkung unter Profil bearbeiten / Bio erfüllt werden. Noch einfacher wird es, statt komplizierter eigener Checklisten einen Impressum-Generator zu verwenden. Unser Impressum-Generator bietet für viele Standardfälle Unterstützung:

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