Impressumpflicht für Instagram

Impressumpflicht für Instagram

Jede Website, die nicht rein privaten Zwecken dient, braucht in Deutschland ein Impressum. Ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum führen dazu, dass Abmahnungen und hohe Strafen drohen. Das gilt für alle Webseiten, und daher gibt es auch eine Impressumpflicht für Instagram. Nur wenn Sie Instagram ausschließlich privat nutzen, benötigen Sie in aller Regel kein Impressum. Nutzen Sie die Social Media-Plattform allerdings geschäftlich, müssen Sie ein Impressum angeben. Je nachdem, wie Sie Instagram gewerblich nutzen, müssen unterschiedliche Dinge in Ihr Impressum. Unter “Bio” ist auf Insta allerdings nur wenig Platz. Experten raten daher, ein externes Impressum zu erstellen und es als Link einzufügen.

1. Allgemeines zur Impressumpflicht

Ein Impressum auf Webseiten besteht aus bestimmten Angaben zum Betreiber der Webseite. In einem Impressum steht, wer für den Inhalt von einer Webseite verantwortlich ist. Typischerweise beinhaltet ein Impressum:

  • Allgemeine Pflichtangaben (Anschrift, Rechtsform, usw.)
  • Zusatzangaben für Kapitalgesellschaften in bestimmten Fällen
  • Berufsspezifische Informationen bei zulassungspflichtigen Berufen

2. Warum gilt die Impressumpflicht auch für Instagram?

Wenn Sie Instagram ausschließlich privat nutzen, benötigen Sie in aller Regel kein Impressum. Nutzen Sie die Social Media-Plattform allerdings geschäftlich, müssen Sie ein Impressum angeben. Das kann auch der Fall sein, wenn Sie auf Ihrem privaten Profil Werbung schalten oder Produkte bewerben und so Geld einnehmen. Ist die Tätigkeit als Influencer nämlich mehr als Gelegenheitsarbeit, kann das eine Impressumspflicht nach sich ziehen.

3. Folgen eines fehlenden oder fehlerhaften Impressum

Im Falle eines fehlenden oder fehlerhaften Impressums kann der Verantwortliche nicht ermittelt werden, was zu rechtlichen Konsequenzen führen kann. Zunächst haben Unternehmen diverse Möglichkeiten, gegen ein fehlerhaftes oder nicht vorhandenes Impressum vorzugehen. Aber auch Privatpersonen und Vereine können ein fehlerhaftes Impressum melden:

3.1. Wer kann sich gegen ein fehlendes Impressum zur Wehr setzen?

Jeder hat grds. die Möglichkeit, ein fehlerhaftes oder nicht vorhandenes Impressum zu melden. Unternehmen können gegen wettbewerbswidriges Verhalten ihrer Mitbewerber einschreiten. Im Grunde genommen können aber auch Privatpersonen ein fehlerhaftes Impressum melden. Die Meldung kann bei den zuständigen Behörden, Verbraucherverbänden oder Landesmedienanstalten der jeweiligen Bundesländer erfolgen.

3.2. Wer kann ein fehlendes Impressum abmahnen?

Wichtiger als die Meldung bei einer Behörde ist die Abmahnung. Die Abmahnung eines fehlenden Impressums kann nur von “benachteiligten” Unternehmen (oder den jew. Behörden, Verbraucherverbänden, Landesmedienanstalten sowie der Wettbewerbszentrale) durchgeführt werden. Anders gesagt kann ein Unternehmen einen Mitbewerber nur abmahnen, wenn dieser Rechte Dritter verletzt und den Wettbewerb schädig. Was aber auch ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum einschließt! 

Vermeiden Sie eine solche Abmahnung! Erfahren Sie hier, wie Sie Ihr Impressum gemäß den gesetzlichen Vorschriften gestalten. Unser Impressum-Generator bietet für viele Standardfälle Unterstützung:

4. Möglichkeiten zur Integration des Impressums auf Instagram

Ein Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Bei Instagram ist das aufgrund des kleinen Profilbereiches nicht ganz so einfach – mit 150 Zeichen schafft man es nur in Ausnahmefällen, ein rechtssicheres Impressum zu erstellen:

  • Eine Möglichkeit besteht also darin, das Impressum in die Biografie “reinzuquetschen”. Allerdings haben Sie dort nur 150 Zeichen zur Verfügung.
  • Wir raten Ihnen daher, ein externes Impressum (z.B. auf Ihrer HP) zu erstellen und es als Link einzufügen. Unter “Profil bearbeiten” können Sie den Link entweder in “Bio” oder bei “Webseite” einfügen.
  • Am besten geeignet sind “sprechende” Links, in diesem Fall also ein Link, der das Wort “Impressum” in der URL enthält – mit einer kurzen Einleitung, wie z.B. “Impressum und Datenschutz unter folgendem Link”

5. Welche Informationen gehören in das Impressum?

Ein Impressum (auch für Instagram) besteht aus bestimmten Angaben zum Betreiber der Webseite. In einem Impressum steht, wer für den Inhalt von einer Webseite verantwortlich ist. Typischerweise besteht ein Impressum aus:

  • Allgemeinen Pflichtangaben
  • Zusatzangaben für Kapitalgesellschaften in bestimmten Fällen
  • Berufsspezifischen Informationen bei zulassungspflichtigen Berufen

Allgemeine Pflichtangaben

  • Anschrift (unseres Erachtens: Kein Postfach)
  • Rechtsform, Registernummer und Registergericht: Insbesondere bei juristischen Personen und e.K.
  • Kontaktdaten zur schnellen Erreichbarkeit – am besten: Telefonnummer und Emailadresse
  • Bei zulassungspflichtigem Gewerbe Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde mit Anschrift – Beispiele für zulassungspflichtige Gewerbe: Immobilienmakler nach § 34 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO,
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer (nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes): nur sofern eine solche auf Antrag erteilt worden ist (nicht: Steuernummer)

Zusatzangaben für Kapitalgesellschaften (in besonderen Fällen)

  • Bei juristischen Personen zusätzlich, falls Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden: Angabe des Stamm- oder Grundkapitals sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen)
  • Bei Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, die sich in Abwicklung oder Liquidation befinden: die Angabe hierüber.

Berufsspezifische Informationen bei zulassungspflichtigen Berufen

Für bestimmte (zulassungspflichtige) Berufe gelten weitere, strengere Anforderungen. Hier kann ein fehlerhaftes oder fehlendes Impressum besonders problematisch sein, weil die Hürde für direkte Wettbewerber für eine Abmahnung nochmal deutlich niedriger ist als für sonstigen Wettbewerb. Zu diesen zulassungspflichtigen Berufen gehören grundsätzlich alle Berufe, deren Zulassung eine Form der Sachkundeprüfung voraussetzt (z.B. Versicherungsvermmittler und -berater, Finanzanlagenvermittler, Honorarfinanzanlagenberater, Immobiliendarlehensvermittler, Ärzte, usw)

  • Die Kammer des Diensteanbieter (mit Anschrift)
  • Die gesetzl. Berufsbezeichnung
  • Der Staat, in dem die Berufsbezeichnung erteilt worden ist
  • Die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind (Webseite)
  • Weitergehende Informationspflichten nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. berufsständische Regelungen wie bei Rechtsanwälten) bestehen neben diesen Pflichtangaben fort.

Zusammenfassung

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Impressumpflicht auch für Instagram gilt. Diese Pflicht kann am einfachsten durch Verlinkung unter Profil bearbeiten / Bio erfüllt werden. Noch einfacher wird es, statt komplizierter eigener Checklisten einen Impressum-Generator zu verwenden. Unser Impressum-Generator bietet für viele Standardfälle Unterstützung:

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