Impressumspflicht für IT-Dienstleister: Was Softwareentwickler und Webdesigner 2025 beachten müssen

Impressumspflicht für IT-Dienstleister: Was Softwareentwickler und Webdesigner 2025 beachten müssen

Jede Website, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient, benötigt in Deutschland ein Impressum – das gilt selbstverständlich auch für IT-Dienstleister wie Webdesigner, Softwareentwickler oder IT-Consultants. Dabei gibt es einige rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen. In diesem Artikel geben wir einen Überblick darüber, welche Informationen im Impressum für Softwareentwickler und im Impressum für Webdesigner zwingend enthalten sein müssen – und welche zusätzlichen Anforderungen für bestimmte Konstellationen gelten. Übrigens: Mit unserem Impressum-Generator erstellen Sie ein rechtssicheres Impressum für Webdesigner oder Impressum für Softwareentwickler in wenigen Minuten.

Warum ein Impressum auch für IT-Dienstleister Pflicht ist

Eine professionelle Website ist für moderne IT-Dienstleister “key” und fast immer ein relevanter Part ihrer Kundenaquisestrategie. Sie dient aber nicht nur der Kundengewinnung, sondern auch der Darstellung von Expertise, Referenzen und technischen Kompetenzen. Doch neben Design, Inhalt und Usability darf ein Punkt nicht übersehen werden: die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtangaben im Impressum.

Diese Vorgaben ergeben sich aus dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), das in Deutschland die Regelungen des Telemediengesetzes ersetzt hat – und damit auch Anforderungen an ein korrektes Impressum für Softwareentwickler und Impressum für Webdesigner stellt.

Allgemeine Impressumspflichten laut DDG

Das DDG verpflichtet Anbieter geschäftsmäßiger Telemedien (also in der Regel alle geschäftlich betriebenen Websites), folgende Angaben leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu machen:

1. Name und vollständige Anschrift

  • Vor- und Nachname bei Einzelunternehmen (ggf. auch Firmenname bei Gesellschaften)
  • Vollständige Postanschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ und Ort
  • Ein Postfach allein reicht nicht aus

2. Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme

  • Eine gültige E-Mail-Adresse ist verpflichtend – selbst wenn ein Kontaktformular vorhanden ist
  • Zusätzlich sollte mindestens eine Telefonnummer (oder alternativ Faxnummer) angegeben werden

3. Angaben zur Rechtsform und Vertretungsberechtigung

  • Bei Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, UG) sind die gesetzliche Rechtsform und die Vertretungsberechtigten zu nennen
  • Bei Personengesellschaften (z. B. GbR, OHG) sollten alle Gesellschafter aufgeführt werden

4. Steuerliche Angaben

  • Falls vorhanden: Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) nach § 27a UStG
  • Bei Nutzung einer Wirtschafts-Identifikationsnummer: auch diese angeben

Diese Punkte gelten sowohl für das Impressum für Softwareentwickler als auch für das Impressum für Webdesigner, ganz gleich ob als Freelancer oder Agentur.

Besondere Anforderungen bei erlaubnispflichtigen IT-Dienstleistungen

In der Regel benötigen IT-Dienstleister keine behördliche Genehmigung. Das heißt: In den meisten Fällen ist es beim Impressum für Softwareentwickler oder Impressum für Webdesigner nicht notwendig, eine Aufsichtsbehörde anzugeben.

Ausnahmen bestehen z. B. dann, wenn sicherheitsrelevante IT-Dienstleistungen erbracht werden, etwa im Rahmen der IT-Sicherheitsberatung in regulierten Branchen. Hier kann die Nennung einer zuständigen Aufsichtsbehörde erforderlich werden.

Journalistisch-redaktionelle Inhalte (z. B. Blogs)

Betreiben Sie einen Blog auf Ihrer Website, auf dem regelmäßig Beiträge veröffentlicht werden – etwa zu Designtrends, Programmiertipps oder Digitalstrategien – gelten zusätzliche Anforderungen:

Ein Impressum für Webdesigner oder Impressum für Softwareentwickler, die solche Inhalte bereitstellen, muss gemäß § 18 Abs. 2 MStV den Namen und die Anschrift des redaktionell Verantwortlichen enthalten. Bei mehreren Verantwortlichen muss kenntlich gemacht werden, wer für welchen Teil zuständig ist.

Hinweis zur Online-Streitbeilegung

Wer seine Dienstleistungen auch gegenüber Verbrauchern anbietet – etwa Webdesign für Privatpersonen oder Softwarelösungen für Einzelunternehmer – muss im Impressum für Softwareentwickler oder Impressum für Webdesigner auch auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) hinweisen.

Dies geschieht durch:

  • Einen klickbaren Link zur Plattform: https://ec.europa.eu/consumers/odr
  • Die Angabe einer E-Mail-Adresse
  • Einen Hinweis, ob Sie an einem Streitbeilegungsverfahren teilnehmen oder nicht

Beispiel-Impressum  

Ein Impressum für Immobilienmakler könnte also folgendermaßen aussehen (Beispiel):

Impressum

Name und Rechtsform:

Schulze&Schulze Softwareentwicklung

Sitz und Registrierung:

Sitz Musterstadt, AG Musterstadt, PR 999

Tel.: 030 123456789-00

Fax: 030 123456789-10

E-Mail: Web@Schulze.de

Rechtsform:

Gesellschaft bürgerlichen Rechts

Vertretungsberechtigter:

Max Schulze 

Zuständige Aufsichtsbehörde und Kammer:

12345 Musterstadt

Register:

Umsatzsteuer-ID:

DE 1234 56789

Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV für die journalistischen und redaktionellen Inhalte:

Max Schulze

Sonstiges

Ein (wohl überflüssiger) Hinweis: Das Arbeiten mit Copy/Paste ist nie zu empfehlen, auch nicht bei der Erstellung eines Impressums. Nutzen Sie im Zweifel einen Impressums-Generator, um einen ersten Entwurf für “Ihr” Impressum zu erstellen, und passen Sie diesen dann gemäß den gesetzlichen Vorschriften an. Unser Impressum-Generator bietet Hinweise, um das “erste Gerüst” für ein Impressum für Steuerberater zu erzeugen:

Übrigens gilt die Impressumspflicht nicht nur für Webseiten, sondern auch für gewerbliche Profile auf X (ehemals Twitter), Facebook, Instagram und anderen Platformen.

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